
Zur Steuervermeidung zwischengeschaltete Durchlaufgesellschaft, die formal ein Rechtsgeschäft im eigenen Namen abschließt, den Gewinn aber an einen anderen Steuerpflichtigen weiterleitet. Beispiel: Mittelbare Darlehensgewährung über eine Drittlandsgesellschaft anstatt direkter Darlehensgewährung, um Abkommensvergünsti...
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